Gebäudebedarfsplanung bis 2027

Um den Beschluss der 19. Landessynode der EKiR zur Treibhausgasneutralität bis 2035 umzusetzen, müssen alle Ebenen der Landeskirche bis 2027 eine Gebäudebedarfsplanung durchführen.

So kann entschieden werden, welche Gebäude der Gemeinden, der Kirchenkreise und der Landeskirche energetisch instandgesetzt oder aufgegeben werden. Kirchenkreise und Gemeinden können sich hierfür auf zwei bereits bewährte Werkzeuge stützen: Prof. Dr. Andreas Moschinski (Firma Moschinski Consult) hat ein Instrument entwickelt, das auf Basis von Gebäudedaten bei dieser Entscheidung hilft. In den Kirchenkreisen Köln-Nord und Jülich wird dieses derzeit erprobt. Einen kleinen Einblick erhalten Sie im Video.

Für die Badische Landeskirche erstellt die Prokiba GmbH seit einigen Jahren ganz ähnliche Analysen, die nun auch im Rheinland angeboten werden. Die Vorstellung des Geschäftsführers der Prokiba, Herrn Arnold, kann hier angesehen werden. Zudem finden Sie im Intranet der EKiR weitere Informationen zur Gebäudebedarfsplanung mit der Prokiba.

Ein Beispiel für eine erfolgreich durchgeführte Gebäudebedarfsplanung in Essen-Rellinghausen wird in dieser Multimediastory berichtet.

Auch die Baukirchmeistertagung der Bauberatung findet in diesem Jahr unter dem Motto Gebäudebedarfsplanung statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweis: Das Infomaterial ist zum Teil nur über das Portal der Evangelischen Kirche im Rheinland zugänglich. Falls Sie ehren- oder hauptamtlich in der Evangelischen Kirche im Rheinland tätig sind und noch keinen Zugang zum Portal besitzen, registrieren Sie sich bitte hier  oder wenden Sie sich an die Kontaktstelle.