Glockenberatung

Foto: ekir / Bernd Baßfeld

Die Kirchengemeinden als Eigentümerinnen von Glocken sind für die gesamte technische Anlage und deren Pflege verantwortlich. Läutende Glocken müssen regelmäßig durch Fachfirmen gewartet werden. Die großen technischen Anforderungen des Läutewerks, des Glockenstuhls und des gesamten Glockenturms bringen unter Umständen Gefahren für Menschen und Bauwerke mit sich. Die landeskirchliche Glockenberatung will den Gemeinden bei der Pflege und Erhaltung der Glocken ausgebildete Glockensachverständige beratend zur Seite stellen. Die Glockensachverständigen haben die Aufgabe, die Gemeinden fachlich zu beraten.

Kosten der Beratung

Die landeskirchliche Glockenberatung ist für die Gemeinden in einem bestimmten Umfang kostenlos (siehe Kirchliches Amtsblatt Nr. 1 vom 15.01.2015 ). Für eine durchgeführte Abnahmeprüfung erhebt das Landeskirchenamt bei der Kirchengemeinde eine Gebühr. Ihre Höhe richtet sich nach der im „Kirchlichen Amtsblatt“ veröffentlichten Gebührenordnung.

Aufgaben der Glockenberatung

  • Bestandsaufnahme des Geläutezustandes
  • Beratung des Sanierungsaufwandes
  • Empfehlung zum Einschalten von Statikern, Schwingungsgutachtern
  • Einholen und Überprüfen von Angeboten für Neuanlagen, Reparaturen und Wartungen
  • Abnahme einer sanierten Geläuteanlage
  • Beratung und Prüfung von neuen Glocken
  • Beratung bezüglich Turmakustik, Lautstärke und Uhrschlag

Der oder die Glockensachverständige prüft die Geläuteanlage und erstellt dem Presbyterium einen schriftlichen Bericht. Dabei werden unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten geeignete Vorschläge zur Erhaltung bzw. Verbesserung gemacht. Zur Sicherung des Betriebes und Schadensvorbeugung müssen die Gemeinden gemäß Verwaltungsberufsgenossenschaft Wartungsverträge mit Fachfirmen abschließen. Sollte die Maßnahme über den oder die Glockenberater:in hinaus auch das Gebäude oder den Kirchturm umfassen, ist die Bauberatung der Landeskirche beratend hinzuzuziehen.

Genehmigung

Bei Glockenangelegenheiten, beabsichtigten Veränderungen an Glocken und baulichen Veränderungen am Gebäude/Turm ist die Kirchengemeinde gemäß §56 Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung (WIVO)  gehalten, beim Landeskirchenamt die kirchenaufsichtliche Genehmigung zu beantragen. Vor Beantragung der Genehmigung ist die landeskirchliche Bau- und Glockenberatung in Anspruch zu nehmen.

 

Glockenberatungen und Abnahmeprüfungen sind durch das Presbyterium beim Landeskirchenamt schriftlich auf dem Dienstweg zu beantragen. Der Antrag ist zu richten an:

Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Dezernat 5.2 Bauen und Liegenschaften
Orgel- und Glockenberatung
Sabine van der Linden
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf
Telefon: 0211 4562-511
Fax: 0211 4562-563
E-Mail: Sabine.vdLinden@ekir-lka.de

 

Weitere Informationen finden Sie hier und im Flyer der Glockenberatung.

Hinweis: Das Infomaterial ist zum Teil nur über das Portal der Evangelischen Kirche im Rheinland zugänglich. Falls Sie ehren- oder hauptamtlich in der Evangelischen Kirche im Rheinland tätig sind und noch keinen Zugang zum Portal besitzen, registrieren Sie sich bitte hier  oder wenden Sie sich an die Kontaktstelle .

 

Sabine van der Linden

Orgel- und Glockenberatung

Kontakt

Telefon: 0211 4562-511
E-Mail: sabine.van_der_linden@ekir.de

Kirchenkreise:
Orgel- und Glockenberatung in allen Kirchenkreisen

Anschrift

Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Dezernat 5.2 Bauen und Liegenschaften
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf