Die Orgelsachverständigen (OSV) stehen den Presbyterien zur Beratung in allen Orgelangelegenheiten zur Verfügung. Sie werden vom Landeskirchenamt zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit für einen oder mehrere Kirchenkreise berufen. In einem bestimmten Umfang ist die Orgelberatung für die Kirchengemeinden kostenlos. Näheres erfahren sie unter der Ansprechstelle im Landeskirchenamt.
Die Beratung kann bei allen Orgelangelegenheiten in Anspruch genommen werden, so zum Beispiel:
- bei größeren Reparaturen
- bei Renovierungen
- bei Umbauten
- beim Wechsel des Standortes
- bei Restaurierungen
- bei Orgelneubauten
Die Orgelsachverständigen prüfen die Orgel. Nach Klärung der Gesamtsituation und eines gemeinsamen Ortstermines wird deutlich, welche Ausgangslage, Planung oder Problematik vorliegt. Die Orgelsachverständigen erstellen im Nachgang ein schriftliches Gutachten. Dieses wird der Gemeinde über den Dienstweg (über die Superintendentin bzw. den Superintendenten) gesendet.
Das Verwaltungsamt hilft später bei der Klärung der Finanzierung der Maßnahme und unterstützt bei der Antragstellung, der Beschlussfassung und den weiteren Verfahrensschritten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Handbuch zur WiVO im Portal der EKiR. Hierin finden Sie auch welche Maßnahmen genehmigungspflichtig sind.
Nach den Empfehlungen des Gutachtens beschließt das Presbyterium über die Durchführung der notwendigen Maßnahmen. Mit Unterstützung des oder der Orgelsachverständigen wird ein Leistungsverzeichnis erstellt und eine Ausschreibung der Maßnahme durchgeführt. Dies trägt dazu bei, ein möglichst wirtschaftliches Angebot zu erhalten.
Die kirchenaufsichtliche Genehmigung wird vom Kirchenkreisdezernat (Dezernat 4.2) beim Landeskirchenamt und nicht von den Orgelsachverständigen erteilt. Diese haben eine ausschließliche beratende Funktion. Genehmigungspflichtige Maßnahmen werden durch die Orgelsachverständigen abgenommen, um die fachgerechte Umsetzung der Maßnahme zu gewährleisten.
Auch hierbei ist die Orgelberatung gefragt:
Vor geplanten baulichen Veränderungen am oder im Kirchengebäude, bei Reparaturen, Putz- oder Malerarbeiten, Heizungsumbauten und dergleichen ist neben der landeskirchlichen Bauberatung auch die Orgelberatung zu informieren, damit die sachgemäße Sicherung der Orgel und gegebenenfalls deren Abbau und Einlagerung veranlasst werden kann. Schäden durch Baustaub etc. können erhebliche Kosten, z.T. auch im sechsstelligen Bereich verursachen.
Orgelberatungen und Abnahmeprüfungen sind durch das Presbyterium beim Landeskirchenamt schriftlich auf dem Dienstweg zu beantragen.
Der Antrag ist zu richten an:
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Dezernat 5.2 Bauen und Liegenschaften
Orgel- und Glockenberatung
Sabine van der Linden
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf
Weitere Informationen und Downloads finden Sie hier und hier .

Hinweis: Das Infomaterial ist zum Teil nur über das Portal der Evangelischen Kirche im Rheinland zugänglich. Falls Sie ehren- oder hauptamtlich in der Evangelischen Kirche im Rheinland tätig sind und noch keinen Zugang zum Portal besitzen, registrieren Sie sich bitte hier oder wenden Sie sich an die Kontaktstelle .

Sabine van der Linden
Orgel- und Glockenberatung
Kontakt
Telefon: 0211 4562-511
E-Mail: sabine.van_der_linden@ekir.de
Kirchenkreise:
Orgel- und Glockenberatung in allen Kirchenkreisen
Anschrift
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Dezernat 5.2 Bauen und Liegenschaften
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf