Erweiterte Nutzung förderfähig

Die Stiftung KIBA hat die aktuelle Förderleitlinie um folgende Fördermöglichkeit ergänzt.

Aus der aktuellen Leitlinie:

unter Punkt 2.4:

„Im Zusammenhang mit einer nachweislichen Nutzungserweiterung ist auch der Einbau von einfachen Sanitäreinrichtungen und Küchen sowie die Herstellung von Barrierefreiheit förderfähig.“

unter Punkt 2.5:

„Maßnahmen mit Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte von Klimaschutz und Klimaanpassung gilt ein besonderes Interesse. Daher kann in begründeten Fällen auch der Einbau von klimaschonenden Heizungs-, Klimatisierungs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen gefördert werden.“

Hier der Link zur Förderleitlinie:

https://www.stiftung-kiba.de/foerderpraxis/foerderleitlinien.php

Förderanträge können immer bis zum 30.Juni eines Jahres gestellt werden, Bauausführung dann im Folgejahr.

Hier der Link zum Antragsverfahren der Stiftung KIBA:

https://www.stiftung-kiba.de/foerderpraxis.php