Die Stiftung KIBA hat die aktuelle Förderleitlinie um folgende Fördermöglichkeit ergänzt.
Aus der aktuellen Leitlinie:
unter Punkt 2.4:
„Im Zusammenhang mit einer nachweislichen Nutzungserweiterung ist auch der Einbau von einfachen Sanitäreinrichtungen und Küchen sowie die Herstellung von Barrierefreiheit förderfähig.“
unter Punkt 2.5:
„Maßnahmen mit Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte von Klimaschutz und Klimaanpassung gilt ein besonderes Interesse. Daher kann in begründeten Fällen auch der Einbau von klimaschonenden Heizungs-, Klimatisierungs-, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen gefördert werden.“
Hier der Link zur Förderleitlinie:
https://www.stiftung-kiba.de/foerderpraxis/foerderleitlinien.php
Förderanträge können immer bis zum 30.Juni eines Jahres gestellt werden, Bauausführung dann im Folgejahr.
Hier der Link zum Antragsverfahren der Stiftung KIBA:
